Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H. (FN 122390k)

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Status
Gelöscht mit 20.10.2023
Firmenbuchnummer
122390k
Firmenwortlaut
Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H.
Eintragungsdatum
15.10.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
ATS 500.000
Stichtag Jahresabschluss
31.01.
GLN
9110015698695
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Kremsmünster
Adresse
Personen

Aktuell, seit 20.10.2023

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Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00038/17
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am24.02.2025
    Beschluss vom24.02.2025
    FirmenbuchnummerFN 122390k
    SchuldnerHans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H. Hauptstraße 29 4550 Kremsmünster FN 122390k
    Text1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 26.523,00 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Mag. Markus Weixlbaumer, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, beauftragt. 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Mag. Markus Weixlbaumer, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, für die Nachtragsverteilung wird mit EUR 318,00 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 53,00) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 31,80 bestimmt und wird der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 7,64 brutto, dem KSV von 1870 EUR 10,43 brutto, dem ÖVC EUR 11,34 brutto und der ISA EUR 2,39 brutto zu überweisen. 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt EUR 40,00. 6. Der vom Insolvenzverwalter am 13.12.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 38/17 m - 195, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,075 % verteilt. 7. Der Insolvenzverwalter hat nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Verteilung nach dem genehmigten Nachtragsverteilungsentwurf unverzüglich vorzunehmen und den Verteilungsvollzug binnen 14 Tagen dem Gericht nachzuweisen.
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