Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H. (FN 122390k)
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- Status
- Gelöscht mit 20.10.2023
- Firmenbuchnummer
- 122390k
- Firmenwortlaut
- Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 15.10.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 500.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.01.
- GLN
- 9110015698695
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Kremsmünster
- Personen
Aktuell, seit 20.10.2023
Seit dem 20.10.2023 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.10.2023
© wirtschaft.atHans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 24.02.2025 Beschluss vom 24.02.2025 Firmenbuchnummer FN 122390k Schuldner Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H. Hauptstraße 29 4550 Kremsmünster FN 122390k Text 1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 26.523,00 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Mag. Markus Weixlbaumer, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, beauftragt. 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Mag. Markus Weixlbaumer, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, für die Nachtragsverteilung wird mit EUR 318,00 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 53,00) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 31,80 bestimmt und wird der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 7,64 brutto, dem KSV von 1870 EUR 10,43 brutto, dem ÖVC EUR 11,34 brutto und der ISA EUR 2,39 brutto zu überweisen. 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt EUR 40,00. 6. Der vom Insolvenzverwalter am 13.12.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 38/17 m - 195, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,075 % verteilt. 7. Der Insolvenzverwalter hat nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Verteilung nach dem genehmigten Nachtragsverteilungsentwurf unverzüglich vorzunehmen und den Verteilungsvollzug binnen 14 Tagen dem Gericht nachzuweisen.
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