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Status
Gelöscht mit 16.01.2018
Firmenbuchnummer
259733k
Firmenwortlaut

17.02.2017

body & health academy gmbh in LiquidationNamensänderung
body & health academy gmbh in LiquidationNamensänderung

09.03.2005

body & health academy gmbhNamensänderung
body & health academy gmbhNamensänderung
Eintragungsdatum
09.03.2005
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
29.02.
GLN
9110016770536
Geschäftszweige
Bildungseinrichtung im Gesundheits-, Wellness-, Sport- und Managementbereich
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Haslach an der Mühl
Adresse
Personen

Aktuell, seit 16.01.2018

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body & health academy gmbh in Liquidation
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 458 011 S 00008/15
    Gericht: LG Linz
    Bekannt gemacht am10.12.2024
    Beschluss vom10.12.2024
    FirmenbuchnummerFN 259733k
    Schuldnerbody & health academy gmbh Stelzen 16 4170 Haslach an der Mühl FN 259733k
    Text1. Der damals bestellte Insolvenzverwalter-Stellvertreter RA Mag. Markus Weixlbaumer, MBA wird mit der Verteilung des nachträglich hervorgekommenen Vermögens beauftragt. 2. Der vom ehemaligen Insolvenzverwalter-Stellvertreter vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf mit einer Quote von 1,009689 % unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze gem. § 138 Abs 4 IO wird genehmigt. 3. Die Entlohnung des ehemaligen Insolvenzverwalter-Stellvertreters für die Nachtragsverteilung wird gemäß § 82 IO mit EUR 2.520,00 (darin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 420,00) bestimmt und wird dieser ermächtigt, den Betrag nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. Die Belohnung der beteiligten bevorrechteten Gläubigerschutzverbände wird gem. § 87a IO bestimmt wie folgt: KSV EUR 164,20 (darin enthalten USt. EUR 27,44) AKV EUR 39,61 (darin enthalten USt. EUR 6,60) ÖVC EUR 28,87 (darin enthalten USt. EUR 4,81) ISA EUR 18,90 (darin enthalten USt. EUR 3,15) Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt EUR 315,00. Der vom ehemaligen Insolvenzverwalter-Stellvertreter vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf mit einer Quote von 1,009689 % unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze gem. § 138 Abs 4 IO wird genehmigt. Der ehemalige Insolvenzverwalter-Stellvertreter hat nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Verteilung nach dem genehmigten Nachtragsverteilungsentwurf unverzüglich vorzunehmen und den Verteilungsvollzug binnen 14 Tagen dem Insolvenzgericht nachzuweisen.
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