body & health academy gmbh in Liquidation (FN 259733k)
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- Status
- Gelöscht mit 16.01.2018
- Firmenbuchnummer
- 259733k
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 09.03.2005
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 29.02.
- GLN
- 9110016770536
- Geschäftszweige
- Bildungseinrichtung im Gesundheits-, Wellness-, Sport- und Managementbereich
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Haslach an der Mühl
- Personen
Aktuell, seit 16.01.2018
Seit dem 16.01.2018 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.01.2018
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- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.12.2024 Beschluss vom 10.12.2024 Firmenbuchnummer FN 259733k Schuldner body & health academy gmbh Stelzen 16 4170 Haslach an der Mühl FN 259733k Text 1. Der damals bestellte Insolvenzverwalter-Stellvertreter RA Mag. Markus Weixlbaumer, MBA wird mit der Verteilung des nachträglich hervorgekommenen Vermögens beauftragt. 2. Der vom ehemaligen Insolvenzverwalter-Stellvertreter vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf mit einer Quote von 1,009689 % unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze gem. § 138 Abs 4 IO wird genehmigt. 3. Die Entlohnung des ehemaligen Insolvenzverwalter-Stellvertreters für die Nachtragsverteilung wird gemäß § 82 IO mit EUR 2.520,00 (darin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 420,00) bestimmt und wird dieser ermächtigt, den Betrag nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. Die Belohnung der beteiligten bevorrechteten Gläubigerschutzverbände wird gem. § 87a IO bestimmt wie folgt: KSV EUR 164,20 (darin enthalten USt. EUR 27,44) AKV EUR 39,61 (darin enthalten USt. EUR 6,60) ÖVC EUR 28,87 (darin enthalten USt. EUR 4,81) ISA EUR 18,90 (darin enthalten USt. EUR 3,15) Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt EUR 315,00. Der vom ehemaligen Insolvenzverwalter-Stellvertreter vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf mit einer Quote von 1,009689 % unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze gem. § 138 Abs 4 IO wird genehmigt. Der ehemalige Insolvenzverwalter-Stellvertreter hat nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Verteilung nach dem genehmigten Nachtragsverteilungsentwurf unverzüglich vorzunehmen und den Verteilungsvollzug binnen 14 Tagen dem Insolvenzgericht nachzuweisen.
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