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Status
Gelöscht mit 12.07.2023
Firmenbuchnummer
317228m
Firmenwortlaut

11.12.2021

Elektro Baumann GmbH in Liqu.Namensänderung
Elektro Baumann GmbH in Liqu.Namensänderung

14.11.2008

Elektro Baumann GmbHNamensänderung
Elektro Baumann GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
14.11.2008
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110017334805
Geschäftszweige
Elektrotechnik Elektroinstallation
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäfts führer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten. Sind zweioder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Ver tretungsbefugnis im jeweiligen Bestellungsbeschluss geregelt
Sitz
St. Ulrich bei Steyr
Adresse
Personen

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Elektro Baumann GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00011/21
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am11.07.2024
    Beschluss vom11.07.2024
    FirmenbuchnummerFN 317228m
    SchuldnerElektro Baumann GmbH, z.Hd. GF Ing. Rudolf Baumann Pfarrplatz 5 4400 St. Ulrich bei Steyr FN 317228m
    Text1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 1.137,85 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird die frühere Insolvenzverwalterin Dr. Eva Meusburger-Streicher, MBA, Rechtsanwältin in 4020 Linz, Landstraße 115/3,beauftragt. 3. Die Entlohnung der Insolvenzverwalterin Dr. Eva Meusburger-Streicher, MBA, Rechtsanwältin in Linz, für die Nachtragsverteilung werden mit EUR 204,82 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 34,14) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 20,48 bestimmt und der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 4,14, dem KSV v. 1870 EUR 10,66, dem ÖVC EUR 4,14 und der ISA EUR 1,54 zu überweisen. 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt 26,--. 6. Der vom Insolvenzverwalter am 03.07.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 11/21 x - 47, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,303657 % verteilt.
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