Elektro Baumann GmbH in Liqu. (FN 317228m)
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- Status
- Gelöscht mit 12.07.2023
- Firmenbuchnummer
- 317228m
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 14.11.2008
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017334805
- Geschäftszweige
- Elektrotechnik Elektroinstallation
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäfts führer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten. Sind zweioder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Ver tretungsbefugnis im jeweiligen Bestellungsbeschluss geregelt
- Sitz
- St. Ulrich bei Steyr
- Personen
Aktuell, seit 12.07.2023
Seit dem 12.07.2023 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.07.2023
© wirtschaft.atElektro Baumann GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 11.07.2024 Beschluss vom 11.07.2024 Firmenbuchnummer FN 317228m Schuldner Elektro Baumann GmbH, z.Hd. GF Ing. Rudolf Baumann Pfarrplatz 5 4400 St. Ulrich bei Steyr FN 317228m Text 1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 1.137,85 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird die frühere Insolvenzverwalterin Dr. Eva Meusburger-Streicher, MBA, Rechtsanwältin in 4020 Linz, Landstraße 115/3,beauftragt. 3. Die Entlohnung der Insolvenzverwalterin Dr. Eva Meusburger-Streicher, MBA, Rechtsanwältin in Linz, für die Nachtragsverteilung werden mit EUR 204,82 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 34,14) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 20,48 bestimmt und der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 4,14, dem KSV v. 1870 EUR 10,66, dem ÖVC EUR 4,14 und der ISA EUR 1,54 zu überweisen. 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt 26,--. 6. Der vom Insolvenzverwalter am 03.07.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 11/21 x - 47, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,303657 % verteilt.
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