Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.

Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
396828x
Firmenwortlaut

17.01.2025

X14 PE GmbHNamensänderung
X14 PE GmbHNamensänderung

28.05.2013

RESIDENCE Real Estate Development GmbHNamensänderung
RESIDENCE Real Estate Development GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
28.05.2013
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110018067542
Geschäftszweige
Immobilienentwicklung
Sitz
Eisenstadt
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 08.03.2025

© wirtschaft.at
X14 PE GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
Dieser Inhalt ist nur für Nutzerinnen und Nutzer mit wirtschaft.at FREE oder mit wirtschaft.at PLUS verfügbar.
    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00034/25
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am11.03.2025
    Beschluss vom11.03.2025
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.03.2025 Anmeldungsfrist: 21.04.2025
    FirmenbuchnummerFN 396828x
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterKosch & Partner Rechtsanwälte GmbH Robert-Graf-Platz 1/3.OG 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/21710, Fax: 02682/21710-715 E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1/3. OG
    SchuldnerX14 PE GmbH Marktstraße 3 7000 Eisenstadt FN 396828x (vormals RESIDENCE Real Estate Development GmbH) in 7000 Eisenstadt, Marktstraße 3 ( vormals in 1200 Wien, Wehlistraße 27B/1/DG/8, 1020 Wien, Lampigasse 9/11, und 1010 Wien, Kantgasse 3/21 und vormals mit Betriebsstätte in 1020 Wien, Lampigasse 9, Tür 11) vertreten durch: Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte in 1010 Wien, Opernring 8
    TagsatzungDatum: 05.05.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE 10:10 Uhr
    TagsatzungDatum: 19.05.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung besondere Prüfungstagsatzung vE 11:30 Uhr
    TextDie Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 13.03.2025 ein.
    TextGläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
    TextIn der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
    TextWesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote innerhalb von zwei Jahren ab Sanierungsplanannahme.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
PLUS InhalteFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen. wirtschaft.at PLUS Inhalte sind unter anderem Gewerbeberechtigungen, Nationale Marken, Patente, Rechtstatsachen, OTS-Aussendungen, und viele mehr.
wirtschaft.at PLUSFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen.

Mehr Information über dieses Unternehmen?

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte dieses Profils freischalten, erhalten Sie den werbefreien Zugriff auf folgende zusätzliche Informationen:

  • Historische Daten
  • Darstellung im zeitlichen Verlauf
  • Historische Adressen (4)
  • Rechtstatsachen (7)
  • Branchen (1)
  • Gewerbeberechtigungen (1)
  • Weitere Profile an dieser Adresse

Abo abschließen und PLUS
Inhalte von allen Profilen sehen
ab€ 50Monat
oder

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte testen möchten, können Sie sich kostenlos registrieren.

Gratis Registrieren