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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
408079t
Firmenwortlaut

22.11.2014

Salono Companysolutions GmbHNamensänderung
Salono Companysolutions GmbHNamensänderung

04.01.2014

Salono Immobilien und Beteiligungs GmbHNamensänderung
Salono Immobilien und Beteiligungs GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
04.01.2014
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 10.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110019834891
Geschäftszweige
Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen und Erarbeitung von Lösungen für unternehmensbezogene Problemstellungen, insbesondere auch Unterstützung und Beratung von Unternehmen, mit dem Schwerpunkt Sanierungen
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 20.08.2022

© wirtschaft.at
Salono Companysolutions GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 005 S 00161/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am02.09.2024
    Beschluss vom02.09.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.09.2024 Anmeldungsfrist: 24.10.2024
    FirmenbuchnummerFN 408079t
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterSCHMIDT Matthias Dr. Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3 1100 Wien Tel.: 22 66 333, Fax: 22 66 333 99 E-Mail: schmidt@spp.law
    SchuldnerSalono Companysolutions GmbH Lenaugasse 7/29 1080 Wien FN 408079t
    TagsatzungDatum: 07.11.2024 um: 09.30 Uhr Ort: Saal 1712, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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