VIE Wohnimmobilien Lorystraße 71 Entwicklung GmbH (FN 411530t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 411530t
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 21.02.2014
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 40.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- der Ankauf, die Entwicklung, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien, speziell Wohnimmobilien, insbesondere des Objektes 1110 Wien, Lorystraße 71
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 06.01.2018
- Netzwerk
Aktuell, seit 09.11.2018
Eigentümer:innen© wirtschaft.atVIE Wohnimmobilien Lorystraße 71 Entwicklung GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 15.10.2024 Beschluss vom 15.10.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.10.2024 Anmeldungsfrist: 28.11.2024 Firmenbuchnummer FN 411530t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHIRL Karl Dr. Krugerstraße 17/3 1010 Wien Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31-1 E-Mail: dr.karl.schirl@der-rechtsanwalt.at Masseverwalterstellvertreter SIEBINGER Markus Mag. Krugerstraße 17/3 1010 Wien Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31-1 E-Mail: markus.siebinger@der-rechtsanwalt.at Schuldner VIE Wohnimmobilien Lorystraße 71 Entwicklung GmbH Hahngasse 3/9 1090 Wien FN 411530t Tagsatzung Datum: 12.12.2024 um: 10.15 Uhr Ort: Saal 1712, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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