Kaiserstraße 70 A DG GmbH (FN 451019p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 451019p
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 15.04.2016
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Immobilienentwicklung
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 20.08.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.08.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atKaiserstraße 70 A DG GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 18.12.2024 Beschluss vom 18.12.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.12.2024 Anmeldungsfrist: 06.02.2025 Firmenbuchnummer FN 451019p Masseverwalter LESIGANG Michael Dr. Landstraßer Hauptstraße 82 1030 Wien Tel.: 715 25 26, Fax: 715 25 26 27 E-Mail: michael@lesigang.at Schuldner Kaiserstraße 70 A DG GmbH Lenaugasse 7/29 1080 Wien FN 451019p vormals: KA7 GmbH vormals: Krugerstraße 2/7 1010 Wien davor: Windradgasse 7 2372 Gießhübl Tagsatzung Datum: 20.02.2025 um: 11.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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