Medeas GmbH (FN 460655i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 460655i
- Firmenwortlaut
- Medeas GmbH
- Eintragungsdatum
- 22.10.2016
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110024011539
- Geschäftszweige
- Werbeagentur und Handel mit Waren aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt.
- Sitz
- Wartberg ob der Aist
- Personen
Aktuell, seit 14.02.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 26.08.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMedeas GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.02.2025 Beschluss vom 10.02.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.02.2025 Anmeldungsfrist: 08.04.2025 Firmenbuchnummer FN 460655i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BAUDER Leonhard Mag. Fadingerstraße 11/11 4020 Linz Tel.: 0732/292333, Fax: +43 190 333-66 E-Mail: linz@snlaw.at Schuldner Medeas GmbH Innovationsplatz 1 4224 Wartberg ob der Aist FN 460655i Werbeagentur und Handel mit Waren aller Art und Betreibung eines EDV-Zentrums Tagsatzung Datum: 22.04.2025 um: 10.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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