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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
482044p
Firmenwortlaut

28.11.2024

TANK-PARK-24 GmbH in LiquidationNamensänderung
TANK-PARK-24 GmbH in LiquidationNamensänderung

15.12.2017

TANK-PARK-24 GmbHNamensänderung
TANK-PARK-24 GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
15.12.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Handel mit Waren aller Art, Mineralölhandel
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Traun
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 19.01.2019

© wirtschaft.at
TANK-PARK-24 GmbH in Liquidation
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00019/24
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am12.02.2025
    Beschluss vom12.02.2025
    Text1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 2.866,62 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Mag. Gerwin Freilinger, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, beauftragt. 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Mag. Gerwin Freilinger, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, für die Nachtragsverteilung wird mit EUR 687,98 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 114,66) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Der vom Insolvenzverwalter am 11.02.2025 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 19/24 b - 23, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Massegläubiger Finanzamt Österreich und Österreichische Gesundheitskasse wird ein Betrag von je EUR 1.089,32 verteilt. 5. Der Insolvenzverwalter hat nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Verteilung nach dem genehmigten Nachtragsverteilungsentwurf unverzüglich vorzunehmen und den Verteilungsvollzug binnen 14 Tagen dem Gericht nachzuweisen.
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