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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
485004t
Firmenwortlaut

16.09.2023

SALIHOVIC Bau GmbH in Liqu.Namensänderung
SALIHOVIC Bau GmbH in Liqu.Namensänderung

15.09.2020

SALIHOVIC Bau GmbHNamensänderung
SALIHOVIC Bau GmbHNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
25.01.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110025772651
Geschäftszweige
Handel mit Waren aller Art Baudienstleistungen
Vertretungsbefugnis
Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, vertritt jeder Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiterenGeschäftsführer, sofern nicht durch Generalversammlungs oder schriftlichen Gesellschafterbeschluss eine andere Vertretungsbefugnis festgelegt wird.
Sitz
Kronstorf
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 15.09.2020

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SALIHOVIC Bau GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00021/23
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am19.08.2024
    Beschluss vom19.08.2024
    Text1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 5.796,43 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Dr. Wolfgang Strasser, Rechtsanwalt in 4300 St. Valentin, Hauptplatz 11, beauftragt. 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Dr. Wolfgang Strasser, Rechtsanwalt in St. Valentin, für die Nachtragsverteilung werden mit EUR 627,86 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 104,64) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen. 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 94,17 bestimmt und der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 30,12, dem KSV v. 1870 EUR 40,04, dem ÖVC EUR 16,94 und der ISA EUR 7,07 zu überweisen. 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt 79,--. 6. Der vom Insolvenzverwalter am 19.08.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 21/23 w - 34, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,5356 % verteilt.
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