Hütteldorferstraße 321 Wien 14 Projektentwicklung GmbH (FN 491384z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 491384z
- Firmenwortlaut
- Hütteldorferstraße 321 Wien 14 Projektentwicklung GmbH
- Eintragungsdatum
- 19.05.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Der Erwerb, die Entwicklung, Errichtung und Verwaltung sowie die Vermarktung von Immobilien in Österreich und im Ausland, insbesondere von Immobilien in 1140 Wien, Hütteldorferstraße 321
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 12.02.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 19.05.2018
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHütteldorferstraße 321 Wien 14 Projektentwicklung GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 05.02.2025 Beschluss vom 05.02.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.02.2025 Anmeldungsfrist: 17.03.2025 Firmenbuchnummer FN 491384z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BACHMANN Christian Dr. Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at Masseverwalterstellvertreter BACHMANN Eva-Maria Dr. Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at Schuldner Hütteldorferstraße 321 Wien 14 Projektentwicklung GmbH Passauer Platz 5/2/5 1010 Wien FN 491384z vormals: Seilerstätte 15/12 1010 Wien Tagsatzung Datum: 31.03.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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