CPI Dreizehnte Realwerte Holding GmbH (FN 498314s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 498314s
- Firmenwortlaut
- CPI Dreizehnte Realwerte Holding GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.09.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Beteiligungsholding, Beteiligung an Unternehmen, die in Wiener Gründerzeit-Zinshäuser investieren
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 01.10.2022
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.11.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCPI Dreizehnte Realwerte Holding GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 15.12.2024 Beschluss vom 15.12.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.12.2024 Anmeldungsfrist: 06.02.2025 Firmenbuchnummer FN 498314s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KLEIN Robert Dr. Spiegelgasse 10 1010 Wien Tel.: 513 99 39, Fax: 513 99 39-30 E-Mail: office@insolvenzordnung.at Schuldner CPI Dreizehnte Realwerte Holding GmbH Hahngasse 3/9 1090 Wien FN 498314s Postanschrift: Ungargasse 53/24 1030 Wien Tagsatzung Datum: 20.02.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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