Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG (FN 010086h)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
010086h
Firmenwortlaut

30.12.2009

Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KGNamensänderung
Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KGNamensänderung

12.02.1992

Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co.Namensänderung
Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co.Namensänderung
Eintragungsdatum
12.02.1992
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Stichtag Jahresabschluss
31.03.
GLN
9110015083729
Geschäftszweig
Keine Angabe
Sitz
Pilgersdorf
Adresse

Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.

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Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00117/24
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am20.10.2024
    Beschluss vom20.10.2024
    SchlussrechnungDie Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
    TextDer Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
    SanierungsplanDer Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 29.11.2024 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. b) 5% binnen 12 Monate ab Annahme c) 5% binnen 18 Monate ab Annahme und d) 5% binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
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