Bahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OG (FN 015466w)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
015466w
Firmenwortlaut

12.02.2010

Bahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OGNamensänderung
Bahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OGNamensänderung

05.10.2006

Bahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OHGNamensänderung
Bahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OHGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
02.04.1992
Rechtsform
Offene Gesellschaft
Geschäftszweig
Keine Angabe
Sitz
Steyr
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 29.07.2016

© wirtschaft.at
Bahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00002/25
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am14.01.2025
    Beschluss vom14.01.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.01.2025 Anmeldungsfrist: 04.03.2025
    FirmenbuchnummerFN 15466w
    MasseverwalterSCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at
    MasseverwalterstellvertreterMOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at
    SchuldnerBahnhof - Apotheke Ph. Mr. Franz Mühlberger OG Bahnhofstraße 18 4400 Steyr FN 15466w
    TagsatzungDatum: 18.03.2025 um: 14.00 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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