Friedrich Pöll Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. (FN 025928f)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
025928f
Firmenwortlaut
Friedrich Pöll Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.
Eintragungsdatum
22.07.1992
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015183443
Geschäftszweig
Keine Angabe
Sitz
Vorchdorf
Adresse

Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.

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Friedrich Pöll Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00063/24
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am29.08.2024
    Beschluss vom28.08.2024
    TextDie (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 29.08.2024 angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Insolvenzgläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.
    SanierungsplanbestätigungDer am 29.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Insolvenzgläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.
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