Friedrich Pöll Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. (FN 025928f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 025928f
- Firmenwortlaut
- Friedrich Pöll Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.
- Eintragungsdatum
- 22.07.1992
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015183443
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Sitz
- Vorchdorf
- Personen
Aktuell, seit 27.01.2005
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.01.2005
Eigentümer:innen© wirtschaft.atFriedrich Pöll Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 29.08.2024 Beschluss vom 28.08.2024 Text Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 29.08.2024 angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Insolvenzgläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt. Sanierungsplanbestätigung Der am 29.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Insolvenzgläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
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