Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.

Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
027359i
Firmenwortlaut

24.02.2010

Barth GmbH u. Co. KG.Namensänderung
Barth GmbH u. Co. KG.Namensänderung

05.08.1992

Helmut Barth Gesellschaft m.b.H. u. Co. KG.Namensänderung
Helmut Barth Gesellschaft m.b.H. u. Co. KG.Namensänderung
Eintragungsdatum
05.08.1992
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015192124
Geschäftszweig
Keine Angabe
Sitz
Neukirchen am Walde
Adresse

Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.

Personen

Aktuell, seit 30.10.2010

Netzwerk

Aktuell, seit 30.10.2010

© wirtschaft.at
Barth GmbH u. Co. KG.
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
Dieser Inhalt ist nur für Nutzerinnen und Nutzer mit wirtschaft.at FREE oder mit wirtschaft.at PLUS verfügbar.
    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00042/24
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am02.01.2025
    Beschluss vom01.01.2025
    TagsatzungDatum: 06.02.2025 um: 14.20 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt: 10 % binnen 4 Wochen und weitere 10 % binnen 18 Monaten jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
PLUS InhalteFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen. wirtschaft.at PLUS Inhalte sind unter anderem Gewerbeberechtigungen, Nationale Marken, Patente, Rechtstatsachen, OTS-Aussendungen, und viele mehr.
wirtschaft.at PLUSFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen.

Mehr Information über dieses Unternehmen?

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte dieses Profils freischalten, erhalten Sie den werbefreien Zugriff auf folgende zusätzliche Informationen:

  • Historische Daten
  • Darstellung im zeitlichen Verlauf
  • Historische Adressen (1)
  • Rechtstatsachen (2)
  • Branchen (2)
  • Gewerbeberechtigungen (4)
  • Weitere Profile an dieser Adresse

Abo abschließen und PLUS
Inhalte von allen Profilen sehen
ab€ 50Monat
oder

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte testen möchten, können Sie sich kostenlos registrieren.

Gratis Registrieren