Agrarium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH (FN 068102a)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
068102a
Firmenwortlaut
Agrarium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH
Eintragungsdatum
12.01.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
ATS 500.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015406788
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Bad Wimsbach-Neydharting
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 12.05.2023

  1. Verlassenschaft nach Erich Preymann, geb. 15.07.1957 (43 A 49/22x BG Wels)94 %ATS 470.000
  2. Dr. Angelika Kovacsevich4 %ATS 20.000
  3. Paul-Anton van Handel2 %ATS 10.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
Agrarium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00048/24
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am06.01.2025
    Beschluss vom06.01.2025
    TagsatzungDatum: 06.02.2025 um: 14.45 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Zur Schlussrechnungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Zur Schlussverteilungstagsatzung: Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Insolvenzgläubiger wird eine Quote von 8,1% ausgeschüttet.
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