Agrarium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH (FN 068102a)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 068102a
- Firmenwortlaut
- Agrarium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH
- Eintragungsdatum
- 12.01.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 500.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015406788
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Bad Wimsbach-Neydharting
- Personen
Aktuell, seit 13.04.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.05.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atAgrarium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 06.01.2025 Beschluss vom 06.01.2025 Tagsatzung Datum: 06.02.2025 um: 14.45 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Zur Schlussrechnungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Zur Schlussverteilungstagsatzung: Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Insolvenzgläubiger wird eine Quote von 8,1% ausgeschüttet.
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