HAPPY-MALER Fassaden Ges.m.b.H. (FN 076260y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 076260y
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 01.03.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 36.400
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.03.
- GLN
- 9110015448856
- Geschäftszweige
- Fassadenbau, und die Durchführung von Vollwärmeschutzarbeiten
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 25.04.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 02.04.2016
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHAPPY-MALER Fassaden Ges.m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.04.2025 Beschluss vom 21.04.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.04.2025 Anmeldungsfrist: 17.06.2025 Firmenbuchnummer FN 76260y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KURZ Thomas Mag. Roseggerstraße 58 4020 Linz Tel.: 0732/78 43 31-230, Fax: 0732/78 43 31-57 E-Mail: tk@hnp.at Masseverwalterstellvertreter HAIBÖCK Michael Mag. Roseggerstraße 58 4020 Linz Tel.: 0732/78 43 31-228, Fax: 0732/77 43 31 E-Mail: michael.haiboeck@haslinger-nagele.com Schuldner HAPPY-MALER Fassaden Ges.m.b.H. Gürtelstraße 34-36 4020 Linz FN 76260y Fassadenbau, und die Durchführung von Vollwärmeschutzarbeiten Tagsatzung Datum: 01.07.2025 um: 09.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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