TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H. (FN 077863f)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
077863f
Firmenwortlaut

05.07.1997

TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H.Namensänderung
TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H.Namensänderung

04.02.1994

Dart Industries Gesellschaft m.b.H.Namensänderung
Dart Industries Gesellschaft m.b.H.Namensänderung
Eintragungsdatum
04.02.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 150.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015457100
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können mit Beschluß einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsrecht einräumen.
Sitz
Wien
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 21.04.2018

  1. Tupperware Nederland B.V.100 %EUR 150.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H.
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 005 S 00177/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am30.09.2024
    Beschluss vom30.09.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.10.2024 Anmeldungsfrist: 07.11.2024
    FirmenbuchnummerFN 77863f
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterWIDHALM-BUDAK Katharina Dr. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at
    MasseverwalterstellvertreterROHRINGER Denise MMag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at
    SchuldnerTUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H. Erlaaer Straße 165 1230 Wien FN 77863f
    TagsatzungDatum: 09.01.2025 um: 09.30 Uhr Ort: Saal 1712, 17. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%-ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes, frühestens jedoch nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Schlussrechnungstagsatzung
    TagsatzungDatum: 21.11.2024 um: 11.45 Uhr Ort: Saal 1712, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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