Tscheinig & Partner Workflow Software Consulting GmbH (FN 104539i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 104539i
- Firmenwortlaut
- Tscheinig & Partner Workflow Software Consulting GmbH
- Eintragungsdatum
- 02.08.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 500.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015598940
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Jeder Geschäftsführer vertritt selbständig. Die Generalversammlung kann, wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, beschließen, daß die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Gesamtprokuristen vertreten wird.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 25.10.2013
- Netzwerk
Aktuell, seit 04.01.2002
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTscheinig & Partner Workflow Software Consulting GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 09.03.2025 Beschluss vom 09.03.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.03.2025 Anmeldungsfrist: 28.04.2025 Firmenbuchnummer FN 104539i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter DOBNER Philipp Mag.Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11 E-Mail: office@ecolaw.at Schuldner Tscheinig & Partner Workflow Software Consulting GmbH Mariahilfer Straße 47/3/9 1060 Wien FN 104539i frühere Adressen: Mariahilfer Straße 167 Top 17, 1150 Wien Mariahilfer Straße 167 Top 14, 1150 Wien Nussdorferstraße 18, 1090 Wien, Wollzeile 9/40, 1010 Wien Tagsatzung Datum: 12.05.2025 um: 14.30 Uhr Ort: Zi. 2407 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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