Alpa Gesellschaft für Elektroanlagenbau und Elektroinstallationen Gesellschaft m.b.H. (FN 105202i)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
105202i
Firmenwortlaut
Alpa Gesellschaft für Elektroanlagenbau und Elektroinstallationen Gesellschaft m.b.H.
Eintragungsdatum
28.06.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
ATS 500.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015602432
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Jeder Geschäftsführer vertritt selbständig.
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 15.02.2023

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Alpa Gesellschaft für Elektroanlagenbau und Elektroinstallationen Gesellschaft m.b.H.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 003 S 00126/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am11.09.2024
    Beschluss vom11.09.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.09.2024 Anmeldungsfrist: 21.10.2024
    FirmenbuchnummerFN 105202i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterHOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at
    MasseverwalterstellvertreterPARIASEK Susi Dr. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at
    SchuldnerAlpa Gesellschaft für Elektroanlagen- bau und Elektroinstallationen Gesellschaft m.b.H. Liebhartsg. 44 1160 Wien FN 105202i
    TagsatzungDatum: 04.11.2024 um: 10.30 Uhr Ort: Zi. 1711,17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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