Sonnleitner Industriearmaturen GmbH (FN 108722k)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 108722k
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 16.07.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 37.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015622652
- Geschäftszweige
- Handelsgewerbe, Sanitär- und Heizungswesen
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wirdderen Vertretungsrecht mit dem jeweiligen Bestellungs beschluss geregelt.
- Sitz
- Wels
- Personen
Aktuell, seit 20.08.2019
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.08.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSonnleitner Industriearmaturen GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 21.10.2024 Beschluss vom 21.10.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.10.2024 Anmeldungsfrist: 05.12.2024 Firmenbuchnummer FN 108722k Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter HUMER Thomas Mag.Dr. LL.M. Dr.-Koss-Straße 2 4600 Wels Tel.: 07242/47 240-0, Fax: 07242/47240-20 E-Mail: office@hhaw.at Schuldner Sonnleitner Industriearmaturen GmbH Grieskirchner Straße 116 4600 Wels FN 108722k Tagsatzung Datum: 19.12.2024 um: 10.30 Uhr Ort: Saal 101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt: 5 % binnen 4 Wochen, 15 % binnen 24 Monaten, je ab Annahme des Sanierungsplan, keine Rate aber vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans. Die Ausschüttung der ersten Rate an die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplanes. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist acht Wochen beträgt.
- Unternehmen in der Nähe