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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
108722k
Firmenwortlaut

20.08.2019

Sonnleitner Industriearmaturen GmbHNamensänderung
Sonnleitner Industriearmaturen GmbHNamensänderung

16.07.1994

Sonnleitner Werksvertretung und Handelsagentur Gesellschaft m.b.H.Namensänderung
Sonnleitner Werksvertretung und Handelsagentur Gesellschaft m.b.H.Namensänderung
Eintragungsdatum
16.07.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 37.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015622652
Geschäftszweige
Handelsgewerbe, Sanitär- und Heizungswesen
Vertretungsbefugnis
Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wirdderen Vertretungsrecht mit dem jeweiligen Bestellungs beschluss geregelt.
Sitz
Wels
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 20.08.2019

© wirtschaft.at
Sonnleitner Industriearmaturen GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00115/24
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am21.10.2024
    Beschluss vom21.10.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.10.2024 Anmeldungsfrist: 05.12.2024
    FirmenbuchnummerFN 108722k
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterHUMER Thomas Mag.Dr. LL.M. Dr.-Koss-Straße 2 4600 Wels Tel.: 07242/47 240-0, Fax: 07242/47240-20 E-Mail: office@hhaw.at
    SchuldnerSonnleitner Industriearmaturen GmbH Grieskirchner Straße 116 4600 Wels FN 108722k
    TagsatzungDatum: 19.12.2024 um: 10.30 Uhr Ort: Saal 101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt: 5 % binnen 4 Wochen, 15 % binnen 24 Monaten, je ab Annahme des Sanierungsplan, keine Rate aber vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans. Die Ausschüttung der ersten Rate an die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplanes. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist acht Wochen beträgt.
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