"Lakomatic" Betriebsverpflegungsges.m.b.H. (FN 129646g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 129646g
- Firmenwortlaut
- "Lakomatic" Betriebsverpflegungsges.m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 11.01.1995
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 40.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015738575
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 01.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.01.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.at"Lakomatic" Betriebsverpflegungsges.m.b.H.© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 27.10.2024 Beschluss vom 27.10.2024 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.10.2024 Anmeldungsfrist: 27.12.2024 Firmenbuchnummer FN 129646g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WELZL Johannes Mag. Hauptplatz 30 4020 Linz Tel.: 0732/77 33 33, Fax: 0732/77 33 33 44 E-Mail: j.welzl@jaeger-partner.at Schuldner "Lakomatic" Betriebsverpflegungsges.m.b.H. Pollheimerstraße 32 4020 Linz FN 129646g sowie Anzengruberstraße 20, 4050 Traun Tagsatzung Datum: 10.01.2025 um: 10.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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