Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft (FN 138734x)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
138734x
Firmenwortlaut

02.12.1997

Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AktiengesellschaftNamensänderung
Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AktiengesellschaftNamensänderung

31.07.1996

Commerzbank Mattersburg im Burgenland AktiengesellschaftNamensänderung
Commerzbank Mattersburg im Burgenland AktiengesellschaftNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
28.10.1995
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Aktie
Nennbetragsaktie
Stammkapital
EUR 5.183.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Stichtag Konzernabschluss
31.12.
GLN
9110015792812
Geschäftszweige
Bank
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Sitz
Mattersburg
Adresse
Personen

Aktuell, seit 02.09.2020

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Netzwerk

Aktuell, seit 26.03.2025

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Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00044/20
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am06.04.2025
    Beschluss vom06.04.2025
    ZwischenverteilungDer Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
    TextDer Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf der Masseverwalterin über eine Zwischen(Abschlags)verteilung einer Quote von 2 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH wird g e n e h m i g t. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Zwischen(Abschlags)verteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ( ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden die Forderungsanmeldungen ON 412a bis 419a geprüft. Bestritten wurden die Forderungsanmeldungen ON 415a bis 417a und wird diesen Gläubigern eine Bestreitungsbenachrichtigung zugestellt.
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