Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft (FN 138734x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 138734x
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 28.10.1995
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Aktie
- Nennbetragsaktie
- Stammkapital
- EUR 5.183.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Stichtag Konzernabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015792812
- Geschäftszweige
- Bank
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Sitz
- Mattersburg
- Personen
Aktuell, seit 02.09.2020
Seit dem 02.09.2020 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Netzwerk
Aktuell, seit 26.03.2025
© wirtschaft.atCommerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft© wirtschaft.atBeteiligungen- Aufsichtsrat
Aktuell, seit 12.02.2020
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 04.03.2025 Beschluss vom 04.03.2025 Tagsatzung Datum: 07.04.2025 um: 12.10 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 vE 12:20 Uhr Text Zwischen(Abschlags)verteilungstagsatzung: Die Masseverwalterin hat den Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf nach Anhörung des Gläubigerausschusses vorgelegt. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen schriftlich einzubringen. Zugleich ist ihnen und der Masseverwalterin sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses die Tagsatzung bekanntzugeben, bei der über allfällige Erinnerungen verhandelt werden wird. Die Entscheidung über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes ist öffentlich bekanntzumachen und der Masseverwalterin sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zu Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Die Forderungsanmeldung muß zu diesem Zeitpunkt bereits beim zuständigen Insolvenzgericht eingelangt sein, Postaufgabe reicht nicht, andernfalls die Forderung nicht zu berücksichtigen ist ( ZIK 3/2007, 100 und 8 Ob 45/08p). Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.09.2020, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.
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