Petermichl Gaststättenbetriebsgesellschaft m.b.H. (FN 161972w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 161972w
- Firmenwortlaut
- Petermichl Gaststättenbetriebsgesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 27.08.1997
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 1.343.262
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015943368
- Geschäftszweige
- Betrieb von Gaststätten aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Feldkirchen an der Donau
- Personen
Aktuell, seit 16.01.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.10.2012
Eigentümer:innen© wirtschaft.atPetermichl Gaststättenbetriebsgesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 13.01.2025 Beschluss vom 13.01.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.01.2025 Anmeldungsfrist: 28.02.2025 Firmenbuchnummer FN 161972w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SCHEINECKER Walter Mag. Landstraße 12/Arkade 4020 Linz Tel.: +43 / 732 / 77 64 77 - 0, Fax: +43 / 732 / 77 64 77 - 7 E-Mail: insolvenz@lawfirm.eu Schuldner Petermichl Gaststättenbetriebsgesellschaft m.b.H. Marktplatz 5 4101 Feldkirchen an der Donau FN 161972w Betrieb von Gaststätten aller Art Tagsatzung Datum: 14.03.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung Datum: 29.04.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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