NETAVIS Software GmbH (FN 178830k)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 178830k
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 22.01.1999
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 608.319,75
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016064536
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 16.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 10.11.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNETAVIS Software GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.11.2024 Beschluss vom 13.11.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2024 Anmeldungsfrist: 26.12.2024 Firmenbuchnummer FN 178830k Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PLATZGUMMER Helmut Dr. Salztorgasse 2/11 1010 Wien Tel.: 235 1000, Fax: 235 1000-60 E-Mail: helmut.platzgummer@salztor.at Masseverwalterstellvertreter KLUS Caroline Mag. Salztorgasse 2/11 1010 Wien Tel.: 235 1000, Fax: 235 1000-60 E-Mail: kanzlei@salztor.at Schuldner NETAVIS Software GmbH Fernkorngasse 10/B1/5.2 1100 Wien FN 178830k vormals: Xperts Software GmbH. davor: Ventrix Beteiligungs GmbH vormals: Handelskai 388, Top 221 1020 Wien davor: Handelskai 288, Top 221 1020 Wien; Lerchenfelder Gürtel 43, Top 1.2 1160 Wien; Blindengasse 3 1080 Wien; Hauptplatz 3 (MEZ) 7210 Mattersburg Tagsatzung Datum: 09.01.2025 um: 11.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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