Baumeister Lahofer GmbH (FN 200145g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 200145g
- Firmenwortlaut
- Baumeister Lahofer GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.09.2000
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016229263
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wolkersdorf im Weinviertel
- Personen
Aktuell, seit 22.02.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 29.09.2000
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBaumeister Lahofer GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 24.02.2025 Beschluss vom 24.02.2025 Überwachung Die Beendigung der Überwachung ist rechtskräftig. Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 19.02.2025 Beschluss vom 19.02.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.02.2025 Anmeldungsfrist: 20.03.2025 Firmenbuchnummer FN 200145g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter HAMPEL Georg Mag. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Masseverwalterstellvertreter REISCH Ulla Mag.Dr. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Schuldner Baumeister Lahofer GmbH Industriestraße 7 2120 Wolkersdorf im Weinviertel FN 200145g Tagsatzung Datum: 03.04.2025 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 9 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 15.05.2025 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren. Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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