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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
200145g
Firmenwortlaut
Baumeister Lahofer GmbH
Eintragungsdatum
29.09.2000
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110016229263
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Wolkersdorf im Weinviertel
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 29.09.2000

© wirtschaft.at
Baumeister Lahofer GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 032 S 00017/22
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am24.02.2025
    Beschluss vom24.02.2025
    ÜberwachungDie Beendigung der Überwachung ist rechtskräftig.
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 040 S 00005/25
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am19.02.2025
    Beschluss vom19.02.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.02.2025 Anmeldungsfrist: 20.03.2025
    FirmenbuchnummerFN 200145g
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterHAMPEL Georg Mag. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5 E-Mail: office.wien@ulsr.at
    MasseverwalterstellvertreterREISCH Ulla Mag.Dr. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5 E-Mail: office.wien@ulsr.at
    SchuldnerBaumeister Lahofer GmbH Industriestraße 7 2120 Wolkersdorf im Weinviertel FN 200145g
    TagsatzungDatum: 03.04.2025 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 9 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TagsatzungDatum: 15.05.2025 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
    TextWichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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