CASAMEDIA filmproduktion GmbH (FN 220525b)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 220525b
- Firmenwortlaut
- CASAMEDIA filmproduktion GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.03.2002
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 30.06.
- GLN
- 9110016403946
- Geschäftszweige
- Filmproduktion u. Beteiligungsverwaltung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Linz
- Personen
Aktuell, seit 07.02.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.03.2002
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCASAMEDIA filmproduktion GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 04.02.2025 Beschluss vom 04.02.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.02.2025 Anmeldungsfrist: 25.03.2025 Firmenbuchnummer FN 220525b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter AICHHORN Philipp Mag. Am Winterhafen 11 4020 Linz Tel.: 0732/78 40 80, Fax: 0732/78 40 80-4 E-Mail: office@heli.law Schuldner CASAMEDIA filmproduktion GmbH Industriezeile 36/4 4020 Linz FN 220525b Filmproduktion u. Beteiligungsverwaltung Tagsatzung Datum: 08.04.2025 um: 10.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Unternehmen Das Unternehmen bleibt geschlossen.
- Unternehmen in der Nähe