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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
243917b
Firmenwortlaut
KDK Küchenexperts GmbH
Eintragungsdatum
17.01.2004
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110016620053
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Korneuburg
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 08.11.2016

© wirtschaft.at
KDK Küchenexperts GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00005/25
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am08.01.2025
    Beschluss vom08.01.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.01.2025 Anmeldungsfrist: 12.02.2025
    FirmenbuchnummerFN 243917b
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterZONSICS-KRAL Elisabeth Dr. Schaumannstraße 38/Top 13 2100 Korneuburg Tel.: 02262/61 822, Fax: 02262/61 822-22 E-Mail: dr.zonsics@gmx.at
    SchuldnerKDK Küchenexperts GmbH Laaerstraße 16 2100 Korneuburg FN 243917b
    TagsatzungDatum: 09.04.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Saal 9, EG Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
    TagsatzungDatum: 26.02.2025 um: 09.30 Uhr Ort: Saal 9, EG Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextE-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen.
    TextWichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen. Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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