Ro & Ro Uhrmacherhandwerk R. Sirucek & R. Söllradl OG (FN 259486y)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
259486y
Firmenwortlaut

29.12.2011

Ro & Ro Uhrmacherhandwerk R. Sirucek & R. Söllradl OGNamensänderung
Ro & Ro Uhrmacherhandwerk R. Sirucek & R. Söllradl OGNamensänderung

12.11.2009

Ro & Ro Uhrenworkshop R. Sirucek & R. Söllradl OGNamensänderung
Ro & Ro Uhrenworkshop R. Sirucek & R. Söllradl OGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
05.03.2005
Rechtsform
Offene Gesellschaft
GLN
9110016769288
Geschäftszweige
Seminare
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 23.11.2019

© wirtschaft.at
Ro & Ro Uhrmacherhandwerk R. Sirucek & R. Söllradl OG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 006 S 00002/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am12.01.2025
    Beschluss vom12.01.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.01.2025 Anmeldungsfrist: 04.03.2025
    FirmenbuchnummerFN 259486y
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterWEBER-WILFERT Romana Dr. Mariahilfer Straße 88a 1070 Wien Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 01 / 890 01 31-11 E-Mail: wien@csw-legal.at
    SchuldnerRo & Ro Uhrmacherhandwerk R. Sirucek & R. Söllradl OG Neustift am Walde 91 1190 Wien FN 259486y früher: Ro & Ro Uhrenworkshop R. Sirucek & R. Söllradl OG früher: Osterleitengasse 3, 1190 Wien davor: Kreindlgasse 12/1 Atelier, 1190 Wien
    TagsatzungDatum: 18.03.2025 um: 13.10 Uhr Ort: Zi.1701 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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