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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
266154d
Firmenwortlaut

27.11.2008

Biritz GmbHNamensänderung
Biritz GmbHNamensänderung

18.08.2005

Biritz + Hatzl GmbHNamensänderung
Biritz + Hatzl GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
18.08.2005
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 36.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110016830667
Geschäftszweige
1. Die Herstellung von feinmechanischen Produkten sowie die Durchführung von feinmechanischen Lohnarbeiten (Mechatronik). 2. Handel mit Waren aller Art.
Sitz
Gerasdorf bei Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 03.05.2024

© wirtschaft.at
Biritz GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00146/23
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am18.03.2024
    Beschluss vom18.03.2024
    AufhebungDer Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 24.01.2026
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00013/25
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am16.01.2025
    Beschluss vom16.01.2025
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.01.2025 Anmeldungsfrist: 02.04.2025
    FirmenbuchnummerFN 266154d
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterTIEFENBACHER Stefan Mag. Hauptplatz 34 2100 Korneuburg Tel.: 02262 /718 97, Fax: 02262 /718 97 33 E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
    SchuldnerBiritz GmbH vormals: Biritz & Hatzl GmbH Brünner Straße 241-243, GHI Park W 16 2201 Seyring FN 266154d
    TagsatzungDatum: 16.04.2025 um: 10.30 Uhr Ort: Videokonferenz 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextJede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
    TextWichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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