KARL LINDHOFER - EXCLUSIVE LIMOUSINE MANAGEMENT e.U. (FN 303232f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 303232f
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 18.12.2007
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110017188057
- Geschäftszweige
- Begleitagentur
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 18.12.2007
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.10.2024 Beschluss vom 17.10.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.10.2024 Anmeldungsfrist: 25.11.2024 Firmenbuchnummer FN 303232f Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PARIASEK Susi Dr. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at Masseverwalterstellvertreter HOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at Schuldner Lindhofer Karl Franz Leopold, Inh. der prot. Firma KARL LINDHOFER - EXCLUSIVE LIMOUSINE MANAGEMENT e.U. Tuchlauben 7A/5 1010 Wien FN 303232f, Gebdat: 22.10.1963 und der prot. Firma LINDHOFER KARL e.U. (FN 334580f) Daringergasse 12-20 /35 /2 1190 Wien Inkustraße 1-7 Haus F/Stiege 5/1. OG 3400 Klosterneuburg Tagsatzung Datum: 09.12.2024 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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