Raum Real Immobilien GmbH (FN 344429p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 344429p
- Firmenwortlaut
- Raum Real Immobilien GmbH
- Eintragungsdatum
- 13.05.2010
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017586723
- Geschäftszweige
- Immobilienvermittlung und Beratung, An- und Verkauf von Immobilien Immobilienentwicklung
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 16.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 07.05.2011
Eigentümer:innen© wirtschaft.atRaum Real Immobilien GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.11.2024 Beschluss vom 13.11.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2024 Anmeldungsfrist: 26.12.2024 Firmenbuchnummer FN 344429p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ROHRINGER Denise MMag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Masseverwalterstellvertreter RIEL Stephan Dr. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Schuldner Raum Real Immobilien GmbH Heiligenstädter Lände 29/6.OG 1190 Wien FN 344429p vormals: Weimarer Straße 7 1180 Wien Tagsatzung Datum: 09.01.2025 um: 12.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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