msc medical gmbh in Liqu. (FN 345914y)
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- Status
- In Liq.
- Firmenbuchnummer
- 345914y
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 11.05.2010
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017585641
- Geschäftszweige
- Handel mit medizinisch-technischen Produkten
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Steyr
- Personen
Aktuell, seit 16.04.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 11.05.2010
Eigentümer:innen© wirtschaft.atmsc medical gmbh in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.04.2025 Beschluss vom 12.04.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.04.2025 Anmeldungsfrist: 10.06.2025 Firmenbuchnummer FN 345914y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter LEHENBAUER Ernst Mag. Hauptplatz 21 4470 Enns Tel.: 07223/810 10, Fax: 07223/810 10-20 E-Mail: kanzlei@ra-lehenbauer.at Schuldner msc medical gmbh Staffelmayrstraße 1a 4400 Steyr FN 345914y Tagsatzung Datum: 24.06.2025 um: 14.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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