M.ARAC Trading & Immobilien GmbH (FN 358544x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 358544x
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 22.02.2011
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017710197
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art, Immobilienverwertung, Immobilienverwaltung, Taxigewerbe, Kleintransportgewerbe, Mietwagengewerbe
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 14.02.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.02.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atM.ARAC Trading & Immobilien GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.11.2024 Beschluss vom 13.11.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2024 Anmeldungsfrist: 26.12.2024 Firmenbuchnummer FN 358544x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WINKELMAYR Horst Mag. Porzellangasse 22A/7 1090 Wien Tel.: 532 47 77, Fax: 532 47 77-50 E-Mail: rae@kniwi.at Schuldner M.ARAC Trading & Immobilien GmbH Haberlgasse 80/1 1160 Wien FN 358544x Hödlgasse 10/40 1230 Wien vormals: AT-BIRLIK TAXI GmbH vormals: Leystraße 115-117/1/19, 1200 Wien; Rosenackerstraße 14/9, 1160 Wien; Herndlgasse 20, 1100 Wien; Schellhammergasse 13/11, 1160 Wien Tagsatzung Datum: 09.01.2025 um: 11.30 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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