THEKLA HOOF - Gemeinnützige Privatstiftung (FN 365778i)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
365778i
Firmenwortlaut
THEKLA HOOF - Gemeinnützige Privatstiftung
Eintragungsdatum
10.08.2011
Rechtsform
Privatstiftung
Stiftungszweck
Zweck der Privatstiftung ist die Förderung mildtätiger undkirchlicher Zwecke im Sinne des § 37 BAO (Paragraph sieben unddreißig Bundesabgabenordnung), insbesondere die Förderungvon benachteiligten oder bedürftigen Kindern und Jugend lichen im In- und Ausland, sowie die Förderung kirchlicher Projekte der Evangelischen Kirchgemeinde 17166 Bülow, Mecklenburg-Vorpommern, Bundesrepublik Deutschland
Vertretungsbefugnis
Die Privatstiftung wird durch zwei Vorstandsmitgliedergemeinsam vertreten, der Vorsitzende und der Stellver treter des Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes vertreten je selbständig. Der Stiftungsvorstand kann einzelne seiner Mitglieder für bestimmte Arten von Geschäften zur selbständigen Vertretung der Privatstiftung ermächtigen.
Sitz
Wien
Adresse
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 038 S 00119/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am09.07.2024
    Beschluss vom09.07.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.07.2024 Anmeldungsfrist: 28.08.2024
    FirmenbuchnummerFN 365778i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterSENONER Erwin Dr. Mariahilferstraße 88a 1070 Wien Tel.: 01 890 01 31, Fax: 01 890 01 31 - 11 E-Mail: e.senoner@csw-legal.at
    SchuldnerTHEKLA HOOF - Gemeinnützige Privatstiftung Gudrunstraße 173/21 1100 Wien FN 365778i
    TagsatzungDatum: 11.09.2024 um: 10.15 Uhr Ort: Zimmer 1610 (16.Stock) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    Text"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
    Text"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
    Text"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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