TOP MALER GMBH (FN 386684d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 386684d
- Firmenwortlaut
- TOP MALER GMBH
- Eintragungsdatum
- 12.10.2012
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110017969472
- Geschäftszweige
- Maler- und Anstreichergewerbe
- Sitz
- Strasshof an der Nordbahn
- Personen
Aktuell, seit 06.08.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.03.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTOP MALER GMBH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 01.08.2024 Beschluss vom 01.08.2024 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.08.2024 Anmeldungsfrist: 19.09.2024 Firmenbuchnummer FN 386684d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter TIEFENBACHER Stefan Mag. Hauptplatz 34 2100 Korneuburg Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33 E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at Schuldner TOP MALER GMBH Hauptstraße 305 2231 Strasshof an der Nordbahn FN 386684d Tagsatzung Datum: 03.10.2024 um: 13.00 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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