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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
401767i
Firmenwortlaut
CUBE IT Solutions e.U.
Eintragungsdatum
03.09.2013
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110018110484
Geschäftszweige
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Sitz
Watzelsdorf
Adresse
Personen
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00162/24
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am15.10.2024
    Beschluss vom15.10.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.10.2024 Anmeldungsfrist: 27.11.2024
    FirmenbuchnummerFN 401767i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterTOIFL Ute Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 01/535 46 11-0, Fax: 01/535 46 11-11 E-Mail: office@ecolaw.at
    SchuldnerPacher Michael Inh. d. CUBE IT Solutions e.U. Watzelsdorf 141 2051 Zellerndorf FN 401767i, Gebdat: 14.09.1983 Geschäfts- und Wohnanschrift
    TagsatzungDatum: 11.12.2024 um: 11.30 Uhr Ort: Videokonferenz Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TagsatzungDatum: 29.01.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Saal 9 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren. Der Schuldner gibt bereits jetzt bekannt, dass er nach Vorliegen von Bewertungsgutachten, sollte eine 20 %ige Quote nicht als angemessen beurteilt werden, seinen Sanierungsplanvorschlag entsprechend verbessern wird.
    TextDie erste Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom/von Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen.
    TextWichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen. Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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