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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
405826d
Firmenwortlaut
Sandra Ertl Handelsgesellschaft m.b.H.
Eintragungsdatum
19.11.2013
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110019515240
Geschäftszweige
Handel
Vertretungsbefugnis
Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer wird mit Beschluss der Gesellschafter geregelt. Gemischte Vertretung möglich.
Sitz
Gniebing-Weißenbach
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 27.03.2024

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Sandra Ertl Handelsgesellschaft m.b.H.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 638 025 S 00186/24
    Gericht: LGZ Graz
    Bekannt gemacht am05.02.2025
    Beschluss vom05.02.2025
    TextDie Änderung des Sanierungsplanvorschlages lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhatlten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restl. 15 % in zwei Raten zu je 7,5 % binnen 12 bzw 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5 % und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152 a IO nicht bis zum 28.2.2025 beim IV erliegt
    SanierungsplanDer Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhatlten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restl. 15 % in zwei Raten zu je 7,5 % binnen 12 bzw 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5 % und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152 a IO nicht bis zum 28.2.2025 beim IV erliegt
    SchlussrechnungDie Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
    SanierungsplanbestätigungDer am 06.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhatlten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restl. 15 % in zwei Raten zu je 7,5 % binnen 12 bzw 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5 % und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152 a IO nicht bis zum 28.2.2025 beim IV erliegt
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