Sandra Ertl Handelsgesellschaft m.b.H. (FN 405826d)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 405826d
- Firmenwortlaut
- Sandra Ertl Handelsgesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 19.11.2013
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110019515240
- Geschäftszweige
- Handel
- Vertretungsbefugnis
- Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer wird mit Beschluss der Gesellschafter geregelt. Gemischte Vertretung möglich.
- Sitz
- Gniebing-Weißenbach
- Personen
Aktuell, seit 21.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.03.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSandra Ertl Handelsgesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 05.02.2025 Beschluss vom 05.02.2025 Text Die Änderung des Sanierungsplanvorschlages lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhatlten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restl. 15 % in zwei Raten zu je 7,5 % binnen 12 bzw 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5 % und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152 a IO nicht bis zum 28.2.2025 beim IV erliegt Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhatlten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restl. 15 % in zwei Raten zu je 7,5 % binnen 12 bzw 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5 % und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152 a IO nicht bis zum 28.2.2025 beim IV erliegt Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Sanierungsplanbestätigung Der am 06.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhatlten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restl. 15 % in zwei Raten zu je 7,5 % binnen 12 bzw 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5 % und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152 a IO nicht bis zum 28.2.2025 beim IV erliegt
- Unternehmen in der Nähe