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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
407321b
Firmenwortlaut

14.04.2023

GR-Consulting GmbH in Liqu.Namensänderung
GR-Consulting GmbH in Liqu.Namensänderung

23.08.2019

GR-Consulting GmbHNamensänderung
GR-Consulting GmbHNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
16.01.2014
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 10.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110020088757
Geschäftszweige
Beratung und Vermittlungen von Dienstleistungen und Waren
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 22.05.2024

  1. RORACO POLSKA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ100 %EUR 10.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
GR-Consulting GmbH in Liqu.
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 006 S 00119/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am02.07.2024
    Beschluss vom02.07.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.07.2024 Anmeldungsfrist: 27.08.2024
    FirmenbuchnummerFN 407321b
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterPEICHL Lukas Dr. Esteplatz 4/13 1030 Wien Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30 E-Mail: kanzlei@engelhart.at
    SchuldnerGR-Consulting GmbH in Liqu. Heiligenstädter Straße 50-52 1190 Wien FN 407321b davor: GR-Consulting GmbH; Anton Baumgartnerstraße 44/C6/062
    TagsatzungDatum: 10.09.2024 um: 13.00 Uhr Ort: Zi.1701 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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