Rudolf Weidl Nord GesmbH (FN 421296d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 421296d
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 17.10.2014
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110021026116
- Geschäftszweige
- Baugewerbe und Handelsgewerbe
- Sitz
- Strasshof an der Nordbahn
- Personen
Aktuell, seit 28.06.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.07.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atRudolf Weidl Nord GesmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 30.10.2024 Beschluss vom 30.10.2024 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.11.2024 Anmeldungsfrist: 02.01.2025 Firmenbuchnummer FN 421296d Masseverwalter KORENJAK Ilse Mag.Dr. Opernring 17/6 1010 Wien Tel.: 01/391 01 10, Fax: 01/391 01 10 50 E-Mail: office@korenjak.at Schuldner Rudolf Weidl Nord GesmbH Hauptstraße 6 2231 Strasshof an der Nordbahn FN 421296d Tagsatzung Datum: 16.01.2025 um: 09.15 Uhr Ort: Saal 5 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet. Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 25,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 23,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO). Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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