Josel & Sauer GmbH (FN 430013y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 430013y
- Firmenwortlaut
- Josel & Sauer GmbH
- Eintragungsdatum
- 05.03.2015
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 43.750
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110021720366
- Geschäftszweige
- Betrieb einer Multimedia Agentur
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis. Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 05.03.2015
- Netzwerk
Aktuell, seit 04.11.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atJosel & Sauer GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 30.01.2025 Beschluss vom 30.01.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.02.2025 Anmeldungsfrist: 25.03.2025 Firmenbuchnummer FN 430013y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter HOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at Schuldner Josel & Sauer GmbH Mariahilfer Straße 123/3 1060 Wien FN 430013y früher: Margaretenstraße 149/49, 1050 Wien davor: Stachegasse 18/Objekt 3/Top 14, 1120 Wien davor: Absberggasse 27/7/7.11, 1100 Wien davor: Geiselbergstraße 15/7. OG, 1110 Wien Tagsatzung Datum: 08.04.2025 um: 13.10 Uhr Ort: Zimmer 1701/17. Stock Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 18.02.2025 um: 13.25 Uhr Ort: Zimmer 1701/17. Stock Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 29.04.2025 um: 12.30 Uhr Ort: Zimmer 1701/17. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: wesentlicher Inhalt SP: 20% binnen 2 Jahren Schlussrechnungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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