Spiel + Freizeit Lamm GmbH in Liqu. (FN 435307h)
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- Status
- In Liq.
- Firmenbuchnummer
- 435307h
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 10.06.2015
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 30.06.
- GLN
- 9110022120813
- Geschäftszweige
- Handelsgewerbe (Einzelhandel mit Spielwaren und Freizeitartikeln)
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Im Bestellungsbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, das Recht der selbständigen Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Kirchdorf an der Krems
- Personen
Aktuell, seit 12.02.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 07.12.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSpiel + Freizeit Lamm GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 09.02.2025 Beschluss vom 09.02.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.02.2025 Anmeldungsfrist: 25.03.2025 Firmenbuchnummer FN 435307h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BITTER Julius Dr. Schmideggstraße 5 4560 Kirchdorf/Krems Tel.: 07582/60040 E-Mail: office@ra-bitter.at Schuldner Spiel + Freizeit Lamm GmbH Hauptplatz 16 4560 Kirchdorf an der Krems FN 435307h Tagsatzung Datum: 08.04.2025 um: 14.00 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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