TBL Technische Betreuung von Liegenschaften e.U. (FN 436314p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 436314p
- Firmenwortlaut
- TBL Technische Betreuung von Liegenschaften e.U.
- Eintragungsdatum
- 07.07.2015
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110022187922
- Geschäftszweige
- Hausbetreuung, Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen, Entfeuchtung von Räumlichkeiten mittels mobilen Geräten
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 14.01.2020
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.03.2025 Beschluss vom 17.03.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.03.2025 Anmeldungsfrist: 28.04.2025 Firmenbuchnummer FN 436314p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter RIEL Stephan Dr. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Masseverwalterstellvertreter ROHRINGER Denise MMag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Schuldner Bsuchner Alfred, Inh. d. TBL Technische Betreuung von Liegenschaften e.U. Bandgasse 43/3 1070 Wien FN 436314p, Gebdat: 20.08.1960 vormals: Marchettigasse 14/1/8, 1060 Wien; Am Steinriegl 31, 3413 Kirchbach Tagsatzung Datum: 12.05.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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