FOXTEC Metallbau & Technik GmbH in Liqu. (FN 439879g)
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- Status
- In Liq.
- Firmenbuchnummer
- 439879g
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 15.09.2015
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110022426199
- Geschäftszweige
- Metall- und Schlosserarbeiten technische Planung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss derGeneralversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selb ständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Enns
- Personen
Aktuell, seit 07.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 28.06.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atFOXTEC Metallbau & Technik GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 04.11.2024 Beschluss vom 04.11.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.11.2024 Anmeldungsfrist: 31.12.2024 Firmenbuchnummer FN 439879g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WEIXLBAUMER Markus Mag. MBA Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/5030030, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: iv-weixlbaumer@mw-ra.at Schuldner FOXTEC Metallbau & Technik GmbH Caracalla-Straße 16a 4470 Enns FN 439879g Tagsatzung Datum: 14.01.2025 um: 14.20 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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