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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
439879g
Firmenwortlaut

07.11.2024

FOXTEC Metallbau & Technik GmbH in Liqu.Namensänderung
FOXTEC Metallbau & Technik GmbH in Liqu.Namensänderung

15.09.2015

FOXTEC Metallbau & Technik GmbHNamensänderung
FOXTEC Metallbau & Technik GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
15.09.2015
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110022426199
Geschäftszweige
Metall- und Schlosserarbeiten technische Planung
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss derGeneralversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selb ständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
Sitz
Enns
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 28.06.2019

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FOXTEC Metallbau & Technik GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00053/24
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am04.11.2024
    Beschluss vom04.11.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.11.2024 Anmeldungsfrist: 31.12.2024
    FirmenbuchnummerFN 439879g
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterWEIXLBAUMER Markus Mag. MBA Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/5030030, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: iv-weixlbaumer@mw-ra.at
    SchuldnerFOXTEC Metallbau & Technik GmbH Caracalla-Straße 16a 4470 Enns FN 439879g
    TagsatzungDatum: 14.01.2025 um: 14.20 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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