SIGNA KidINVEST Development AG (FN 441112w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 441112w
- Firmenwortlaut
- SIGNA KidINVEST Development AG
- Eintragungsdatum
- 23.10.2015
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Aktie
- 1.000.000 Stückaktien
- Stammkapital
- EUR 1.000.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Immobilienentwicklung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Innsbruck
- Personen
Aktuell, seit 07.05.2020
- Netzwerk
Aktuell, seit 26.10.2018
© wirtschaft.atSIGNA KidINVEST Development AG© wirtschaft.atBeteiligungen- Aufsichtsrat
Aktuell, seit 01.12.2021
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 02.01.2025 Beschluss vom 01.01.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.01.2025 Anmeldungsfrist: 17.02.2025 Firmenbuchnummer FN 441112w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WEBER-WILFERT Romana Dr. Mariahilfer Straße 88a 1070 Wien Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 01 / 890 01 31-11 E-Mail: wien@csw-legal.at Masseverwalterstellvertreter SENONER Erwin Dr. Mariahilferstraße 88a 1070 Wien Tel.: 890 01 31, Fax: 890 01 31 - 11 E-Mail: e.senoner@csw-legal.at Schuldner SIGNA KidINVEST Development AG Maria-Theresien-Straße 31 6020 Innsbruck FN 441112w Herrengasse 14, 1010 Wien vormals: Freyung 3, 1010 Wien Tagsatzung Datum: 03.03.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Zimmer 1711,17. Stock Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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