OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH in Liqu. (FN 443552h)

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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
443552h
Firmenwortlaut

06.12.2024

OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH in Liqu.Namensänderung
OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH in Liqu.Namensänderung

27.11.2015

OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbHNamensänderung
OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
27.11.2015
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110022696523
Geschäftszweige
Baugewerbe Bauträgergewerbe
Vertretungsbefugnis
Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsbefugnis im Bestellungsbeschluss geregelt.
Sitz
Steyr
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 27.11.2015

© wirtschaft.at
OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00057/24
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am03.12.2024
    Beschluss vom03.12.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.12.2024 Anmeldungsfrist: 11.02.2025
    FirmenbuchnummerFN 443552h
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterMOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at
    MasseverwalterstellvertreterSCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at
    SchuldnerOMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH Ennser Straße 54b 4407 Steyr-Gleink FN 443552h
    TagsatzungDatum: 25.02.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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