OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH in Liqu. (FN 443552h)
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- Status
- In Liq.
- Firmenbuchnummer
- 443552h
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 27.11.2015
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110022696523
- Geschäftszweige
- Baugewerbe Bauträgergewerbe
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsbefugnis im Bestellungsbeschluss geregelt.
- Sitz
- Steyr
- Personen
Aktuell, seit 06.12.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.11.2015
Eigentümer:innen© wirtschaft.atOMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 03.12.2024 Beschluss vom 03.12.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.12.2024 Anmeldungsfrist: 11.02.2025 Firmenbuchnummer FN 443552h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter MOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at Masseverwalterstellvertreter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Schuldner OMNIA Bauträger und Entwicklungs GmbH Ennser Straße 54b 4407 Steyr-Gleink FN 443552h Tagsatzung Datum: 25.02.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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