TBF Handels GmbH (FN 464361i)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 464361i
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 05.01.2017
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110024260302
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art.
- Vertretungsbefugnis
- Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt.
- Sitz
- Unterweitersdorf
- Personen
Aktuell, seit 25.03.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.03.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTBF Handels GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 18.03.2025 Beschluss vom 18.03.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.03.2025 Anmeldungsfrist: 02.05.2025 Firmenbuchnummer FN 464361i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BAUDER Leonhard Mag. Fadingerstraße 11/11 4020 Linz Tel.: 0732/292333, Fax: +43 190 333-66 E-Mail: linz@snlaw.at Schuldner TBF Handels GmbH (vormals TBF Gastro GmbH) Betriebsstraße 4 4213 Unterweitersdorf FN 464361i Handel mit Waren aller Art. Tagsatzung Datum: 13.06.2025 um: 09.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%-ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Tagsatzung Datum: 16.05.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Unternehmen Das Unternehmen bleibt geschlossen.
- Unternehmen in der Nähe