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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
464867d
Firmenwortlaut

20.11.2024

TBO Trockenbau Orda GmbH in Liqu.Namensänderung
TBO Trockenbau Orda GmbH in Liqu.Namensänderung

28.01.2017

TBO Trockenbau Orda GmbHNamensänderung
TBO Trockenbau Orda GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
28.01.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110024356005
Geschäftszweige
Trockenbau
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Micheldorf in Oberösterreich
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 04.05.2017

© wirtschaft.at
TBO Trockenbau Orda GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00054/24
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am17.11.2024
    Beschluss vom17.11.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.11.2024 Anmeldungsfrist: 21.01.2025
    FirmenbuchnummerFN 464867d
    MasseverwalterWEIXLBAUMER Markus Mag. MBA Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/5030030, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
    SchuldnerTBO Trockenbau Orda GmbH Weinzierler Brücke 34 4563 Micheldorf FN 464867d
    TagsatzungDatum: 04.02.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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