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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
474498t
Firmenwortlaut
Taxi Premm GmbH
Eintragungsdatum
14.07.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110025060420
Geschäftszweige
Personenbeförderung, Güterbeförderung, Handel mit Waren aller Art, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und KFZ
Vertretungsbefugnis
Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt. Gemischte Vertretung möglich.
Sitz
Gmunden
Adresse
Personen

Aktuell, seit 14.07.2017

Netzwerk

Aktuell, seit 02.07.2021

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Taxi Premm GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00056/24
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am15.12.2024
    Beschluss vom15.12.2024
    TagsatzungDatum: 06.02.2025 um: 13.55 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung, 5 % bis 30.06.2025 5% bis 31.12.2025 und weitere 5 % bis 30.06.2026. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
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